Hinweisgeber:innen-System von Jugend am Werk
Als sozialem Dienstleistungsunternehmen ist es Jugend am Werk ein großes Anliegen, Vorschriften und Regeln einzuhalten, Förderungen widmungsgemäß zu verwenden und Mitarbeiter:innen sowie jenen Menschen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ein sicheres Umfeld zu bieten.
Hier geht es zum Hinweisgeber:innen-Portal!
(Sie können die Meldung digital oder telefonisch abgeben)
Das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (Hinweisgeber:innenschutzgesetz, kurz „HSchG") und die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie") zielen darauf ab, sichere und vertrauliche Kanäle für die Meldung von Verstößen gegen geltendes EU-Recht zu schaffen.
Das Hinweisgeber:innen-System von Jugend am Werk wurde gemeinsam mit der Firma LOUPE verwirklicht und sichert die vollkommen anonyme Möglichkeit, Hinweise zu melden.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz bestimmt, dass die Verletzung von Vorschriften in folgenden Bereichen gemeldet werden können soll:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucher:innenschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974
Zusätzlich hat Jugend am Werk entschieden, auch eine anonyme Möglichkeit für das Melden von
- Gewaltvorfällen
- Mobbing
- Vernachlässigung
über diese Plattform zu ermöglichen
Achtung! Hinweise, die nicht unter diese Aufzählung fallen, sind nicht über das Hinweisgeber:innen-System zu melden. Für allgemeine Anfragen oder Beschwerden nutzen sie bitte unser allgemeines Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass eine bewusste Falschmeldung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann!
Wer kann Hinweise oder Gewaltvorfälle melden?
Personen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen und Verstöße in den oben genannten Bereichen festgestellt oder beobachtet haben, sowie Personen, die Dienstleistungen von uns in Anspruch nehmen.
Zu diesen Personen zählen vor allem:
- Bewohner:innen und Teilnehmer:innen in allen Dienstleistungsbereichen
- Mitarbeiter:innen
- Bewerber:innen
- Praktikant:innen, Zivildiener und Absolvent:innen eines freiwilligen Sozialjahres
- für Jugend am Werk als selbstständig erwerbstätige Personen
- Geschäftspartner:innen, Fördergeber:innen und Lieferant:innen sowie deren Mitarbeiter:innen
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
Wo landet meine Meldung?
Das System wird bei Jugend am Werk von den Abteilungen Interne Revision (Frau Theresa Rosanelli) und Gewaltprävention (Herr Benedikt Namdar) gemeinsam betreut.
Andere Mitarbeiter:innen können je nach Art des Vorfalles hinzugezogen werden.
Information zum Datenschutz
Die Meldung kann anonym oder auf Wunsch auch unter Bekanntgabe von Kontaktdaten erfolgen. Eine Registrierung ist nicht nötig. Jede Meldung wird bearbeitet und geprüft. Handelt es sich um einen relevanten Hinweis, wird eine Untersuchung eingeleitet. Auf Wunsch erhalten Hinweisgeber:innen jederzeit Informationen über den Status der Bearbeitung. Dazu ist es notwendig, als Hinweisgeber:in den Vorfalls-Code, den Sie bei telefonischer oder persönlicher Meldung erhalten, einzugeben.
Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Die Daten der Hinweisgeber:innen werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung ihrer Meldung und der damit verbundenen Administration verarbeitet. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (Hinweisgeber:innenschutzgesetz – HSchG).
Personenbezogene Daten werden dabei nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie das für diese Zwecke bzw. solange dies aus einem anderen Grund rechtlich nötig ist (z.B. aufgrund gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten). Direkt im Anschluss werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung bestehen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich weitergegeben,
- an für die technische Umsetzung beauftragte externe Dienstleister:innen, mit denen ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung gem. Art 28 DSGVO abgeschlossen wurde,
- wenn Jugend am Werk gesetzlich dazu berechtigt/verpflichtet ist (z.B. Erstattung von Anzeigen an Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Hinweisen) oder
- wenn Hinweisgeber:innen Jugend am Werk ihre ausdrückliche Einwilligung hierfür erteilt haben.
Mehr Informationen zum Datenschutz