Bundesregierung überlegt Verzögerung des Erwachsenenschutzgesetzes
Massiver Protest gegen die angekündigte Verschiebung bei der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes.
Am 19. Februar bestätigte das Justizministerium, dass das Erwachsenenschutzgesetz, das Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung bringen sollte und das bisherige Sachwalterschaftsrecht ablösen sollte, nicht wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft treten kann.
Diese Entscheidung löste zahlreiche Proteste aus, da das neue Erwachsenenschutzgesetz in einem umfassenden Prozess unter intensiver Einbindung von Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde. Dieses Gesetz geht davon aus, Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, ein möglichst hohes Ausmaß an Selbstbestimmung zu belassen. Anstelle einer Entscheidung eines/r Sachwalters/in soll in Zukunft eine unterstützte Entscheidung des Menschen mit Behinderung selbst treten. Bei der Beschlussfassung im Nationalrat wurden entsprechende finanzielle Mittel für den Aufbau der notwendigen Unterstützungsstrukturen zugesagt.
Die neue Bundesregierung wollte dies nun um zumindest 2 Jahre aufschieben und kündigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf an.
Nach massivem Protest, dem sich auch Jugend am Werk angeschlossen hat, bekannte sich Justizminister Josef Moser am 21. Februar zur planmäßigen Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes, verwies jedoch auf die bis jetzt noch ungesicherte Finanzierung.