Begleitetes Wohnen

  • Bewohner in seiner Wohnung © Kollektiv Fischka/fischka.com

Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung und bekommen auf Wunsch Unterstützung.

Begleitetes Wohnen bedeutet, dass Sie eine eigene Wohnung haben.
In dieser Wohnung wohnen Sie selbstständig.
Sie gehen selbst Einkaufen, kochen selber und waschen ihre Wäsche.

Sie müssen in Ihrer Wohnung Miete, Strom, Gas, Telefon und Kabel-Fernsehen zahlen.
Wenn Sie das möchten, gehen Betreuerinnen und Betreuer mit Ihnen zur Bank oder zur Apotheke.
Zum Beispiel, wenn Sie den Weg nicht wissen.
Oder wenn Sie sehr nervös sind.

Die Betreuerinnen und Betreuer sind in einem Büro in der Nähe.
Das Büro ist in einem anderen Haus.
In das Büro müssen Sie selbstständig hinfahren.
Wenn Sie das möchten, kommt Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer zu Ihnen in die Wohnung.

Standorte des Begleiteten Wohnens:

Hier bekommen Sie mehr Informationen:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Bereichsleitung Wohnen
Thaliastraße 85
1160 Wien
Telefon: 01 - 405 02 86 34
E-Mail: wohnen@jaw.at


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