Praktikum bei Jugend am Werk
Pflicht-Praktika im Rahmen einer facheinschlägigen AusbildungDie "Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH" bietet Personen, die im Rahmen ihrer facheinschlägigen Ausbildung ein Pflicht-Praktikum absolvieren müssen, sowohl im Werkstätten- als auch im Wohnbereich für Menschen mit Behinderung sowie im Bereich der Kinder- und Jugendwohngemeinschaften entsprechende Praktikumsplätze an.
Zum Beispiel
- Fachsozialbetreuer/Fachsozialbetreuerin
- diplomierte/r Behindertenpädagoge/Behindertenpädagogin
- Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin
- Sozialpädagoge/Sozialpädagogin.
Falls Interesse an einem Praktikum besteht, nehmen Sie bitte direkt mit unseren Standorten Kontakt auf. Die Standortleitungen können Sie informieren, ob und zu welchem Zeitpunkt freie Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Details sind ebenfalls direkt mit den Leitungen der Standorte abzuklären. Falls ein Praktikum im Rahmen einer Schulungsmaßnahme des AMS absolviert werden soll, so ist eine Bestätigung des AMS oder des jeweiligen Schulungsträgers erforderlich.
Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass Praktika unentgeltlich stattfinden. Lediglich den Studierenden der Schulen für Sozialbetreuungsberufe, die Langzeitpraktika absolvieren, steht ein Taschengeld zu.
Hier können Sie sich das Formular für die Bestätigung des Praktikums bereits vorab herunter laden.
Kontakt:
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Thaliastraße 85
1160 Wien
Tel: 01 - 405 02 86
E-Mail: praktikum@jaw.at
Downloads:
- Praktikumsbestätigung (104kB)
Gehalt | keine Entlohnung |
Ansprechperson | praktikum@jaw.at |